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Immobilien-ABC von RS-Immobilien
»Wir sind der Routenplaner für
Ihr Zuhause.«
Wertermittlung
Mir einer Wertermittlung bestimmt man den Verkehrs- und den Beleihungswert einer Immobilie. Bei der Bewertung gibt es unterschiedliche Verfahren: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser werden in der Regel über das Sachwertverfahren bewertet. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum mal Baukosten beziehungsweise der Wohnfläche mal durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche). Der Wert eines Mehrfamilienhauses bestimmt sich über den Ertragswert, der aus der Jahresnettomiete errechnet wird. Ein Gutachten zur Immobilie weist häufig sowohl den Sach- als auch den Ertragswert aus. Der Wert der Immobilie wird dann aus dem Mittelwert beider Ergebnisse errechnet.
Wohnrecht
Recht eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen trägt der Eigentümer.