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Immobilien-ABC von RS-Immobilien
»Wir sind der Routenplaner für
Ihr Zuhause.«
Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (beispielsweise 10 000 Euro) Durch die Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte zu Ungunsten des Kreditgebers zu verändern. Sie wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.
Nichtabnahmeentschädigung
Ruft ein Kreditnehmer das vom Kreditinstitut zugesagte Darlehen (oder auch nur Teilbeträge) nicht ab, so entsteht dem Institut ein Verlust, der durch eine entsprechende Entschädigung (ähnlich der Vorfälligkeitsentschädigung) ausgeglichen werden muss.
Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abteilung II des Grundbuchs zu Gunsten einer bestimmten Person. Sie ist dadurch berechtigt, die Immobilie entsprechend zu nutzen. Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.
Nominalzins
Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet und ist niedriger als der Effektivzins (wird deshalb in vielen Angeboten hervorgehoben!).
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, so lange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).