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Immobilien-ABC von RS-Immobilien

»Wir sind der Routenplaner für
Ihr Zuhause.«

Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zu Gunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers abändern.

Rangstelle

Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.

Refinanzierung

Auch ein Kreditinstitut muss sich die Mittel, die es als Darlehen ausleiht, beschaffen. Hypothekenbanken geben dazu Pfandbriefe aus und reichen dann das von Anlegern dafür eingezahlte Geld an Darlehensnehmer weiter.

Restschuld

Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld ergibt sich aus dem Tilgungsplan.

Risikolebensversicherung

Reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie schützt die Hinterbliebenen vor dem Risiko des unerwarteten Todes des Darlehensnehmers ab und ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen (wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung).

Rückauflassungsvormerkung

Hiermit sichert sich der ehemalige Eigentümer den Aspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks. Eine Rückauflassungsvormerkung sichern sich oft Städte und Gemeinden, wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden. Der Erwerber erhält das Grundstück nur unter bestimmten Auflagen, zum Beispiel einer Mindestwohnflächenzahl. Hält der Käufer diese Auflage nicht ein, hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Einseitige Erklärung des Darlehensgebers, dass er einen noch nicht ausgezahlten Kreditvertrag aufhebt. Gründe für einen möglichen Rücktritt liegen zum Beispiel dann vor, wenn nachträgliche Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen oder wenn absehbar ist, dass die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber zum Rücktritt. Der Darlehensgeber kann eine Kostenersatzforderung ("Nichtabnahmeentschädigung") stellen.

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