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Immobilien-ABC von RS-Immobilien

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Ihr Zuhause.«

Baubeschreibung

Detaillierte Aufstellung über alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z.B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialen. Wegen ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Sie muss dem Antrag auf Baugenehmigung beigefügt werden.

Beleihungsauslauf

Der prozentuale Anteil des Objektwertes, der fremdfinanziert - also beliehen - wird.

Beleihungsgrenze

Bezeichnung für den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den die Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.

Beleihungsobjekt

Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Die Bank sichert sich in der Regel durch Eintrag von Grundschulden ab

  • Beleihungswert

Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren freihändigen Verkauf jederzeit erzielt werden kann, das heißt Verkehrswert abzüglich eines Sicherheitsabschlags.

Bereitstellungszins

Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (und damit refinanzierten) Darlehen und Darlehensteile, die der Darlehensnehmer aber noch nicht in Anspruch genommenen hat. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel drei Prozent jährlich beziehungsweise 0,25 Prozent im Monat.

Bewirtschaftungskosten Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten:

  • Umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Müllabfuhr, Straßenreinigung ). Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten.
  • Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (zum Beispiel einer Bank), für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).

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