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Immobilien-ABC von RS-Immobilien
»Wir sind der Routenplaner für
Ihr Zuhause.«
Geldbeschaffungskosten
Kosten, die im Zusammehang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören unter anderem Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld. Die von der Bank erhobenen Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer haften gemeinschaftlich für einen Kredit. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei,darf die Leistung aber natürlich nur einmal verlangen.
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse, beispielsweise ein Käufer, kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, auf die Richtigkeit der Angaben kann somit vertraut werden.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift (Kopie) aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem bei berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
Grunderwerbsteuer
Steuerliche Belastung beim Kauf oder Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie beträgt seit dem 1.01.19973,5 Prozent des Kaufpreises.
Grundpfandrecht
Dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück, beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld.
Grundschuld
Dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück (Grundpfandrecht), das zu Gunsten des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar.
Grundschuldbestellung
Der Grundstückseigentümer erteilt in einer notariell beglaubigten Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks, verbunden mit dem Auftrag, diese Belastung (Grundschuld) in das Grundbuch einzutragen.
Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher vom Zins in den Kreditverträgen ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch in der Regel höher eingetragen (meist zwischen 15 und 20 Prozent).